Drehgenehmigungen bei privaten oder städtischen Einrichtungen
Allgemein gilt: Dreh- oder Fotoarbeiten auf privatem Grund und in privaten oder städtischen Einrichtungen sind genehmigungspflichtig.
Genehmigungsgeber sind in der Regel die jeweiligen Presse- oder Marketingabteilungen; bei einem Privatgrund der Eigentümer. Die Anfragen werden meist formlos eingefordert und können vom Film- oder Fototeam per e-mail oder per Fax geschickt werden.
Es sollten die Kontaktdaten des Antragsstellers und eine kurze Beschreibung des Projektes aufgeführt werden sowie der gewünschte Dreh-/ Fototermin und eventuelle Ausweichtermine. Die Genehmigungsgeber nehmen dann mit dem Antragsteller Kontakt auf und klären alles Weitere.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie wichtige Hintergrundinformationen zum Drehen in der Region Frankfurt, Rhein-Main und Hessen, sowie Adressen von Genehmigungsbehörden und öffentlichen und privaten Motivgebern:

