Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Arbeitsvermittlung
- Arbeitsschutz
- Ausländische Arbeitnehmer, Visainformationen
- Tariftabellen
- Musterverträge

Arbeitsvermittlung
Die Zuständigkeit für die Vermittlung von Arbeitssuchenden für Dreharbeiten liegt bei den örtlichen Arbeitsagenturen am Wohnsitz des Beschäftigten. Die jeweils zuständigen Arbeitsagenturen sind über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zu finden.
Die Vermittlung von Angehörigen künstlerischer und technischer Berufe in der Film- und Fernsehbranche erfolgt über die Zentrale Bühnen-, Fernseh- und Filmvermittlung (ZBF).
Zentrale Bühnen-, Fernseh- und Filmvermittlung
Standort Köln (die zuständige ZBF-Stelle für Hessen)
Innere Kanalstr. 69
50823 Köln
Telefon: (02 21) 55 403 - 0
Fax: (02 21) 55 403 - 444
Fax: (02 21) 55 403 - 555
Email: zav-koeln-kuenstlervermittlung@arbeitsagentur.de
Darsteller für Film / Fernsehen
Kerstin Erle Tel: (0221) 55 403 - 301
Ines Duda Tel (0221) 55 403 - 303
Email: zav-koeln-kuenstlervermittlung@arbeitsagentur.de
Produktion / Technik für Film / Fernsehen
Sybille Steinfartz Tel (0221- 55 403 - 305)
Email: zav-koeln-kuenstlervermittlung@arbeitsagentur.de
Arbeitschutz
Aufsichtsbehörde und Bewilligungsbehörde für Ausnahmegenhmigungen und Fragen zum Arbeitschutz, wie Drehen mit Kindern und Jugendlichen und Arbeitszeitenregelungen, ist das zuständige Regierungspräsidium.
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt
Gutleutstr. 138
60327 Frankfurt am Main
www.rpda.hessen.de
Arbeitschutz allgemein:
Herr Axel Paul und Herr Meditsch
Tel.: 069 - 2714 1939
Axel.Paul@rpda.hessen.
Drehen mit Kindern:
Dr. Gerhard Mühlinghaus
Tel.: 069/2714-1938
FAX:069/2714-5951
E-Mail: Gerhard.Muehlinghaus@rpda.hessen.de
Regierungspräsidium Gießen
Abteilung II Inneres und Soziales
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Te: 0641/ 303-0
Fax: 0641/ 303-2203
E-Mail: rp-giessen@rpgi.hessen.de
www.rp-giessen.de
Regierungspräsidium Kassel
Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz
Steinweg 6
34117 Kassel
Dezernat 35.1 - Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
Ansprechpartner: Herr Kny
Tel: 0561 - 106 2730
www.rp-kassel.hessen.de
Ausländische Arbeitnehmer
Für Dreharbeiten mit ausländischen Arbeitnehmern muss die Produktionsfirma deren Beschäftigung beim örtlichen Arbeitsamt beantragen. Die zuständigen Arbeitsämter sind über die Internetseite der Bundesanstalt für Arbeit zu finden.
Visainformationen
Ausländische Arbeitnehmer beantragen ein Visum bei der deutschen Botschaft im Heimatland. Nach Meldung bei der Ausländerbehörde erteilt diese eine Aufenthaltsgenehmigung sowie eine Arbeitserlaubnis und ein Visum. Die Liste der Länder, deren Staatsangehörige ein Visum für die Einreise benötigen, ist auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes verzeichnet.
EU Bürgen können mit dem gültigen Personalausweis einreisen, Amerikaner, Australier, Kanadier, Neu Seeländer und Japaner benötigen einen gültigen Reisepass, kein Visum.
Krankenversicherung für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Arbeitnehmer müssen eine Krankeversicherung vorweisen.

Tariftabellen für Beschäftigte in der Film- und Medienbranche
Die Connexx-AV ist eine Intressenvertretung für die Medienschaffende: www.connex-av.de
Webseite von Verdi Frankfurt am Main und Region
Internet: http://frankfurt-am-main.verdi.de
Sitz des Bezirks Frankfurt am Main und Region Geschäftsstelle Frankfurt/Main
Wilhelm-Leuschner-Straße 69 - 77
60329 Frankfurt/Main
Tel.: 069/2569-0
Fax.: 069/2569-2099
E-Mail: bz.ffm-region@verdi.de
Musterverträge (Ohne Gewähr)
Hier ein unverbindlicher Mustermotivüberlassungsvertrag. Für die Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
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MusterMotivüberlassungsvertrag - PDF, 111 KB, 06/04/2009
